Behindertenschild
Der Zugang zum Gebäude des Land-, Amts- und Arbeitsgerichts über den Haupteingang im "Altbau" ist wegen der im  Eingangsbereich befindlichen Treppen für Rollatoren, Rollstuhlfahrer oder Besucher mit einem Kinderwagen nicht zu bewältigen.

Personen mit Kinderwagen oder gehbehinderte Menschen, denen ein Zugang über die Treppen des Haupteingangs nicht möglich ist, können das Gerichtsgebäude über einen an der linken Gebäudeseite angebrachten Außenaufzug (Hebebühne) und Behinderteneingang erreichen und sich dort über eine Rufanlage melden.

Bei der Staatsanwaltschaft steht für behinderte Personen neben dem Eingangsbereich ein Parkplatz zur Verfügung, von dort aus führt eine Rampe direkt zur Eingangstür.

Die Justizvollzugsanstalt ist ebenerdig zu erreichen.

An der Zentralen Mahnabteilung ist links neben der Eingangstreppe eine Auffahrmöglichkeit direkt zum Eingang vorhanden.