Seit dem 08. April 2023 gibt es keine staatlichen Corona-Schutzvorschriften mehr in Nordrhein-Westfalen, für das Justizzentrum Hagen gelten daher folgende Regelungen:

1. Eine Pflicht zum Tragen einer Maske oder ein Zutrittsverbot bei einer Infektion besteht nicht.

2. Alle Bürgerinnen und Bürger, die mit dem Corona-Virus oder einer anderen ansteckenden Atemwegserkrankung infiziert sind, werden gebeten, im gesamten Gerichtsgebäude eine medizinische Maske zu tragen.

Prof. Dr. Coburger
Präsident des Landgerichts