Durch Einwurf in den Nachtbriefkasten kann auch außerhalb der Öffnungszeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken gewährleistet werden.

Alle Schriftstücke, die bis 24:00 Uhr in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden, gelten noch als am selben Tag eingegangen.

Sendungen, die nach 24:00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des neuen Tages.

Der Nachtbriefkasten befindet sich seitlich links neben dem Haupteingang des Gerichtsgebäudes Heinitzstrasse 42.